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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Clear Move GmbH (nachfolgend "Firma"). Die Firma betreibt ein Fitnessstudio und bietet weitere Dienstleistungen gemäss aktueller Ausschreibung auf der Webseite an.

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2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande.

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​Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

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3. Preise

Die Firma bietet unterschiedliche Leistungen und Mitgliedschaften an, die jeweils mit den aktuellen Preisen auf der Webseite der Firma ausgeschrieben werden. Das Angebot sowie die Öffnungszeiten der Anlage können jederzeit ändern, woraus kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft entsteht.​

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Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

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Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

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4. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

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Eine laufende Mitgliedschaft kann jeweils auf Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 12 oder 24 Monate. (Wie Vertraglich vereinbart). 

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Die flexiblen Mitgliedschaften, wie beispielsweise 1 oder 3 Monats-Abonnements, können bis zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch gemäss den vertraglich festgelegten Bedingungen.

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Die Firma behält sich aus Qualitätsgründen vor, die Teilnehmerzahl pro Klasse / Training und auf der Anlagenfläche zu begrenzen.

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5. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, Postcard, Twint.

Falls Bezahlung auf Rechnung vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei einer hohen Vertragssumme kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.

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Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

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Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

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Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern.

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6. Pflichten der Firma

6.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

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6.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.

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Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

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7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist bei Einzeltrainings verpflichtet, diese mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, falls er am Training nicht teilnehmen kann. Ansonsten wird ihm CHF 30.00  in Rechnung gestellt.

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Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen am Empfang oder per Email auf buelach@fitnesslab.pro mitzuteilen.

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Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

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Der Abschluss von geeigneten Versicherungen (Haftpflicht- und Unfallversicherung) ist alleinige Sache des Kunden.

Mit Eingehen einer Mitgliedschaft bestätigt der Kunde, dass sein Gesundheitszustand einwandfrei ist. Falls in den letzten beiden Jahren nicht regelmässig Sport betrieben wurde oder in den letzten beiden Jahren eine schwere Erkrankung vorlag und / oder ein ärztlicher Eingriff stattgefunden hat, empfiehlt sich vor der Trainingsaufnahme eine ärztliche Untersuchung.

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8. Abopause

Time Stops werden für Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder mehr akzeptiert. Bei kürzeren Laufzeiten trägt der Kunde die Verantwortung für seine Abwesenheit. Die von der Firma übernommenen Time Stops sind auf maximal 2 Monate pro Jahr begrenzt.

 

Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst) kann gegen Vorweisung entsprechender Dokumente (Arztzeugnis, Marschbefehl) das Abo für die Dauer von mind. 2 Wochen unterbrochen werden. Dies muss im 1. Monat nach Wegfall der bescheinigten Abwesenheit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

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Ohne Angaben von Gründen kann die Mitgliedschaft nicht hinterlegt werden.

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Ein Unterbruch aufgrund von Ferienabwesenheiten ist ab 21 (einundzwanzig) zusammenhängenden Tagen möglich. Dafür muss eine Ferienbestätigung (Reisedokumente, Tankquittung o.Ä.) vorgewiesen werden können. 

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Für den administrativen Aufwand einer Abopause (unabhängig vom Grund der Abwesenheit) wird eine Pauschale von CH 15.00 pro Unterbrechung im Voraus in Rechnung gestellt. Die Vertragsdauer wird dann entsprechend der Abwesenheit verlängert.

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9. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

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10. Haftung

Die Benutzung des Anlagen und Trainings erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

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Die Firma haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden.

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Die Haftung für direkte Schäden gilt nur bei sachgemässer Benutzung durch den Kunden und wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

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Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird im selben Rahmen beschränkt.

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11. AGB / Hausordnung / Zuwiderhandlung

Der Kunde verpflichtet sich, diese ABG einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gelten die Hausregeln der besuchten Anlage. Grobe Verstösse gegen die Hausregeln, diese AGB oder Anweisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und/oder Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages.

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12. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

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Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.

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Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

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Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

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13. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftratge Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.

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Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

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14. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

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Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Webseite durch die Firma in Kraft.

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Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

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15. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

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16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

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17. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tagem kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

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Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

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18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

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